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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle über die Internetplattform www.indlandtransport.ch übernommenen, vermittelten und ausgeführten Aufträge von Kunden in der Schweiz und dem Ausland (Kunden werden nachfolgend Auftraggeber genannt).
Vertragspartner vom Auftraggeber ist zu jeder Zeit die Firma
Vector Logistics AG, Dürrenhübelstrasse 6, CH-4133 Pratteln, Schweiz
welche die Internetseite www.indlandtransport.ch konzipiert hat, betreibt und für die Ausführung der daraus folgenden Aufträge verantwortlich ist.
1.2. Die Konzeption, Betrieb, Inhalte und Funktionen (Berechnungen) welche über die Internetseite www.inlandtransport.ch angeboten werden (nachfolgend inlandtransport.ch genannt) wird durch die Firma
Vector Logistics AG, Dürrenhübelstrasse 6, 4133 Pratteln, Schweiz durchgeführt.
Alle Rechte und Pflichten an inlandtransport.ch werden durch die Firma Vector Logistics AG, Dürrenhübelstrasse 6, 4133 Pratteln, Schweiz vertreten.
Inhaber der Domain, Preismatrix, Konzeption von inlandtransport.ch ist die Firma Vector Logistics AG, Dürrenhübelstrasse 6, 4133 Pratteln, Schweiz
Durch akzeptieren der allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Homepage www.inlandtransport.ch erklären Sie sich auch bereit das geistige Eigentum der Vector Logistics AG zu akzeptieren und die Inhalte und Outputs weder zu kopieren, kommerziell oder privat anderweitig als zur Transportkostenberechnung mit inlandtransport.ch zu nutzen.
1.3. Die AGB gelten in Ergänzung und übergeordnet zu den Allgemeinen Bedingungen des Schweizerischen Verbands der Speditions- und Logistikunternehmen (SPEDLOGSWISS). Die Haftungsgrundlage in diesen AGB der inlandtransport.ch (vertreten durch Vector Logistics AG)( (Punkt 9 ff.) entsprechen NICHT der Regelung in den Allgemeinen Bedingungen der SPEDLOGSWISS.
1.4. Abweichende Bedingungen von den AGB der inlandtransport.ch bedürfen der Schriftlichkeit durch die Firma Vector Logistics AG. Sollten Teile dieser Bedingungen anders lautend vereinbart werden, bleibt die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen bestehen.

2. Pflichten des Auftraggebers

2.1. Der Auftraggeber gibt den Auftrag durch Akzeptieren der AGB und die Onlinebuchung des Transportes einen rechtsverbindlichen Transportauftrag an die Firma Vector Logistics AG, Dürrenhübelstrasse 6, 4133 Pratteln. Schweiz.
2.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Angaben zum Transportgut (Verpackung, Inhalt, Gewicht, Grösse etc.) verständlich und wahrheitsgetreu zu machen.
2.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Transportgut für den Strassen-gütertransport, den Warenumschlag und allfällige Lagerung tauglich und ausreichend zu verpacken.
2.4. Eventuelles Gefahrgut muss im Einklang mit den ADR/SDR Vorschriften verpackt, gekennzeichnet und mit den nötigen Begleitpapieren versehen werden. Der Auftraggeber trägt hierfür die volle Verantwortung.
2.5. Stornierungen von Aufträgen von Transporten müssten unverzüglich spätestens jedoch vor 15.00 Uhr am Vortag des Transports erfolgen. Andernfalls können Zusatzkosten für den Auftraggeber entstehen.

3. Dienstleistungen

Inlandtransport.ch bietet Dienstleistungen in den Geschäftsbereichen Stückguttransport, Transportlogistik und Lagerbewirtschaftung an. Die Transportdienstleistungen werden in der gesamten Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein erbracht.
inlandtransport.ch arbeitet mit ausgewählten Partnern und kann für jeden Auftrag Unterbeauftragte oder Vertragspartner ihrer Wahl einsetzen (Vermittlungsgeschäft).

3.1. Stückguttransport

Sofern keine speziellen Leistungen vereinbart wurden, umfasst das Leistungsangebot im Geschäftsbereich Stückguttransport die Übernahme, den Transport und die Zustellung der Sendung beim Empfänger. Der Transport gilt von Haus-zu-Haus. Eine Verbringung innerhalb von Gebäuden stellt eine Zusatzleistung dar und bedarf der speziellen Vereinbarung zwischen inlandtransport.ch und dem Auftraggeber.
3.1.1. Der Auftraggeber kann im Bereich Stückguttransport zwischen den Produkten BUDGET, STANDARD UND EXPRESS wählen
3.1.2. EXPRESS
EXPRESS stellt eine Transportdienstleistung ausserhalb der planmässigen Abfahrten dar. Für diese Sonderfahrten mit der schnellstmöglichen Übernahme und Zustellung des Transportgutes gelten individuell vereinbarte Tarife welche über die Webseite inlandtransport.ch berechnet werden
3.1.3. STANDARD
STANDARD stellt eine Transportdienstleistung mit täglich planmässigen Abfahrten innerhalb der gesamten Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein dar. Die Auslieferung erfolgt am Folgetag der Übernahme (Randgebiete ausgenommen), bzw. am folgenden Werktag
3.1.4. BUDGET
BUDGET stellt eine Transportdienstleistung mit täglich planmässigen Abfahrten innerhalb der gesamten Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein dar. Die Auslieferung erfolgt am übernächsten Folgetag der Übernahme (Randgebiete ausgenommen), bzw. am übernächsten Werktag. Kürzere Laufzeiten im Bereich Budget (bsp STANDARD). Inlandtransport.ch verweist darauf, dass innerhalb der BUDGET Dienstleistung ein freie Disposition der Lade, resp. Entladetermine möglich sein müssen. Der späteste Liefertermin muss jeduch eingehalten werden.

4. Transport- und Lagergut

4.1. Inlandtransport.ch transportiert Sendungseinheiten jeder Grösse, sofern diese in gedeckten Camions, verladen werden können.
4.2. Folgende Waren sind vom Transport und der Lagerung ausgeschlossen: Wertpapiere, Edelmetalle, Geldstücke und Banknoten, Uhren, Schmuck, Edelsteine, Kunstgegenstände und Sammelstücke mit Liebhaberwert, Lebende Tiere, Güter in ungenügender Verpackung oder unzulänglicher Bezeichnung oder Nummerierung der Frachtstücke, Güter der Gefahrgutklasse 1 und 7 für die
Lagerung. Der Transport dieser Gefahrgutklasse erfolgt auf Anfrage.

5. Berechnung des Frachtpreises

5.1. Frachtpreis
Der Frachtpreis basiert je nach Vereinbarung zwischen inlandtransport.ch und dem Auftraggeber auf der Tarifmatrix der Hompeage iwww.inlandtransport.ch
Die Auswahl zwischen den Frachtpreisen BUDGET, STANDARD UND EXPRESS muss durch den Aufraggeber getroffen werden.
5.2. Volumengewicht (Stückguttransport)
Als Taxgewicht zur Berechnung der Frachtkosten gilt das Realgewicht oder das Volumengewicht. Es wird jeweils das höhere Gewicht zur Verrechnung verwen
Das Volumengewicht wird wie folgt ermittelt: Multiplikation von Länge, Breite und Höhe ergibt die Kubikmeter (m3) der Sendung. Besteht die Sendung aus mehreren Sendungseinheiten werden die Kubikmeter jeder Sendungseinheit addiert.
Pro Kubikmeter der Sendung werden 333 kg bei stapelbaren Gütern berechnet. Bei nicht stapelbaren Gütern werden pro Quadratmeter (m2) 500 kg, pro Normpalette (1.20x0.80m) 500 kg oder pro Lademeter im Camion 1500 kg berechnet.
5.3. Überprüfung von Gewicht und Abmessungen
Inlandtransport.ch überprüft die Gewichts- und Massangaben der Fracht und ist berechtigt fehlende, falsche oder ungenaue Angaben zu korrigieren, bzw. zu ergänzen. Die ermittelten Werte der inlandtransport.ch bilden die Basis für die Berechnung des Frachtpreises.

6. Ladehilfsmittel/Gebinde

6.1. Allgemein
Im allgemeinen Verkehr mit Ladehilfsmitteln mit den Versendern resp. Empfängern dürfen nur intakte, transportfähige Ladehilfsmittel verwendet werden, welche einen rationellen Transport und Umschlag erlauben (z.B. EURO/SBB-Paletten gemäss EPAL-Norm oder gleichwertige Ladehilfsmittel).
6.2. Rücktransport Ladehilfsmittel
Es werden keine Paletten / Rahmen / Deckel, Gitterboxen getauscht.
für einen Rücktransport muss der Auftraggeber einen separaten Auftrag erfassen.

7. Zusatzleistungen

Der Auftraggeber kann im Geschäftsbereich Stückguttransport, zwischen verschiedenen Zusatzleistungen wählen.
7.1. Nachnahme (Inkasso) gem. Berechnung auf www.inlandtransport.ch
7.2. Terminzustellung gem. Berechnung www.inlandtransport.ch
7.3. Avisierung gem. Berechnung auf www.inlandtransport.ch
7.4. Gefahrgut gem. Berechnung auf www.inlandtransport.ch
7.5. Stellen von zusätzlichem Hilfspersonal
Zusätzliches Hilfspersonal für den Ab- oder Auflad von Sendungen wird dem Auftraggeber nach Voravis in Rechnung gestellt. Die Kosten belaufen sich auf CHF 90.-- pro angefangene Stunde/Person.
7.6. Zusätzliche Ab- oder Aufladestellen
Für Mehrauflade- oder Mehrabladestellen bei Teil- oder Wagenladungen werden CHF 120.-- pro zusätzliche Lade- und/oder Abladestelle verrechnet.
7.7. Versicherung gem. Berchnung auf www.inlandtransport.ch
7.8. Zustellung der Rng. per Post gem. Berechnung auf www.inlandtransport.ch

8. Zuschläge

Bestimmte Gegebenheiten oder unvorhergesehene Sonderleistungen können Zuschläge nach sich ziehen:
8.1. Güter ab 3 Meter Länge
Für Güter über 3 Meter Länge wird ein Zuschlag von 25 % auf die Nettofracht erhoben, maximal CHF 50.-- pro Sendung.
8.2. Zweiter Zustell- oder Abholversuch
Inlandtransport.ch stellt dem Auftraggeber zweite und mehrere Zustell- oder Abholversuche in Rechnung, sofern die Sendung ohne Verschulden von inlandtransport.ch ncht zugestellt, bzw. nicht abgeholt werden kann. Jeder Zustellversuch wird mit den vollen Transportkosten der nicht zugestellten Sendung verrechnet.
8.3. Überschreitung der Auf- oder Abladzeit
Bei Überschreiten der Auf- oder Abladzeit wird ein Zuschlag von CHF 125.-- pro angebrochene Stunde verrechnet. Im Stückguttransport sind je max. 5 Minuten pro 1000 kg frachtpflichtiges Gewicht, im Containertransport sind je max. 2 Std. beim Absender, bzw. Empfänger im Transportpreis eingeschlossen.
8.4. Gefahrgut
Bei Transport von gefährlichen Gütern (SDR/ADR) wird ein Zuschlag erhoben.
8.5. Entsorgungskosten
Für die Entsorgung von Verpackungs- oder Staumaterial werden minimal CHF 55.-- oder CHF 95.-- pro m3 in Rechnung gestellt. Die Entsorgung schliesst den allfälligen Transport zur Entsorgungsstelle nicht ein.
8.6. Hilfspersonal
Bei Bereitstellen von Hilfspersonal wird dem Auftraggeber CHF 90.-- pro Stunde/Person in Rechnung gestellt. Jede angefangene halbe Stunde wird als volle Stunde verrechnet.

9. Haftung von inlandtransport.ch (Vector Logistics AG)

9.1. inlandtransport.ch ist um eine sorgfältige Ausführung des Auftrages besorgt.
9.2. inlandtransport.ch ist von jeder Haftung befreit, wenn ein Schaden durch Umstände entstanden ist, die weder inlandtransport.ch noch seine Unterbeauftragten vermeiden und/oder deren Folgen sie nicht abwenden konnten (Höhere Gewalt).
9.3. Bei Beizug von Unterbeauftragten haftet inlandtransport.ch für deren sorgfältige Auswahl und Instruktion und schadenfreie Auslieferung der Sendung. Im Schadenfall, den ein Unterbeauftragter zu verantworten hat, macht inlandtransport.ch die Forderung des Auftraggebers beim Verantwortlichen geltend.
9.4. Die Haftung von inlandtransport.ch ist begrenzt. Bei Verlust oder Beschädigung von Gütern beschränkt sich die Haftung von inlandtransport.ch auf CHF 10.00 pro Kilo Bruttogewicht der betroffenen Sendung. Für Verspätungsschäden beschränkt sich die Haftung der inlandtransport.chn maximal auf die Höhe des Frachtbetrages. Für Schäden aus weiteren Dienstleistungen auf den entstandenen Schaden. Die Höchsthaftung beträgt gesamthaft pro Ereignis CHF 2‘000.--
9.5. Inlandtransport.ch trägt die Haftung für die ganze Transportstrecke. Vorbehalten bleibt ein sich nur auf eine Teilstrecke beziehender Selbsteintritt.
9.6. Die Haftung von inlandtransport.ch endet im Zeitpunkt, in dem das Transportgut vom Empfänger oder dessen Beauftragten übernommen worden ist. Vorbehalten bleiben die relevanten Reklamationsfristen bei verdeckten Mängeln.
9.7. Versicherung. Die Firma Vector Logistics ist gesamthaft durch eine Frachtführer-Haftpflichtversicherung versichert. Eine Transportversicherung zur Deckung von Transportschäden an der Ware ist Sache des Auftraggebers. Inlandtransport.ch empfiehlt ihren Kunden unbedingt den Abschluss einer Transportversicherung.
9.8. Eine Verrechnung allfälliger Schadenersatzansprüche mit dem Frachtentgelt ist nicht zulässig.
9.9. Inlandtransport.ch übernimmt keine Haftung im Zusammenhang mit Gütern, die vom Transport und von der Lagerung ausgeschlossener Gütern. Diese Güter sind: Wertpapiere, Edelmetalle, Geldstücke und Banknoten, Uhren, Schmuck, Edelsteine, Kunstgegenstände und Sammelstücke mit Liebhaberwert, Lebende Tiere, Güter in ungenügender Verpackung oder unzulänglicher Bezeichnung oder Nummerierung der Frachtstücke, Güter der Gefahrgutklasse 1 und 7 für die Lagerung. Transport dieser Gefahrgutklassen im Bereich Stückguttransport.

10. Überschreitung der Lieferfrist

Schäden aus Verspätung in der Ablieferung sind von der inlandtransport.ch nur zu vergüten, wenn die Haftung dafür schriftlich vereinbart wurde. Inlandtransport.ch haftet, soweit ein Verspätungsschaden nachgewiesen ist, nur bis zur Höhe des für den entsprechenden Transport vereinbarten Frachtpreises. Kann eine Sendung, aus Gründen für welche die inlandtransport.ch nicht verantwortlich ist, bei der ersten Zustellung nicht ausgeliefert werden und/oder erfolgt die Auslieferung an eine andere als auf dem Lieferschein angegebene Adresse, wird jede weitere Zustellung resp. Neuzustellung dem Auftraggeber verrechnet.

11. Prüfungspflicht bei Sendungsannahme

Durch vorbehaltlose Annahme des Gutes durch den Empfänger oder dessen Vertreter oder amtliche Stellen erlöschen alle Ansprüche gegen die inlandtransport.ch.
Vorbehalte sind schriftlich und unter genauer Angaben der Art und des Umfanges des Schadens geltend zu machen, und zwar bei äusserlich erkennbaren Schäden zugleich mit der Annahme der Güter und bei äusserlich nicht erkennbaren Schäden sofort nach deren Entdeckung, spätestens jedoch binnen 3 Tagen seit der Ablieferung. Ablieferungstag mitgerechnet, doch nicht Sonn- oder Feiertage. Allgemeine sowie verspätete Vorbehalte werden nicht anerkannt. Bei der Geltendmachung von Vorbehalten erst nach der Annahme der Güter hat der Empfänger zudem nachzuweisen, dass der Mangel in der Zeit zwischen der Übernahme der Güter zum Transport und der Ablieferung entstanden ist. Die Weigerung der Zahlung der Frachtkosten gilt nicht als Vorbehalt und ist ohne Wirkung auf das Erlöschen der Ersatzansprüche.

12. Verjährung/Verwirkung

Rechtsgrundlage für die Verjährung, bzw. Verwirkung aller Haftungsansprüche und Ersatzklagen bilden Art. 452 und 454 des Schweizerischen Obligationenrechts.

13. Abrechnung

13.1. inlandtransport.ch vetreten durch Vector Logistics AG rechnet in den Geschäftsbereichen Stückgut un Transportlogistik täglich ab, auf Wunsch kann eine monatliche Abrechnung vereinbart werden.
13.2. Die Mehrwertsteuer wird separat ausgewiesen.
13.3. Zusatzleistungen und Zuschläge werden separat ausgewiesen, sofern kein pauschaler Frachtpreis vereinbart wurde.

14. Zahlungsbedingungen

14.1. Die Forderungen von inlandtransport.ch vertreten durch Vector Logistics AG sind innert 14 Tagen ohne Abzug zu bezahlen.
Die Transportabrechnung erfolgt unmittelbar nach Bestellung und wird per Email versandt. Die Zahlungsfrist beginnt am Rechnungsdatum (Bestelldatum).
Die Transportabrechnung wird nur auf speziellen Wunsch und gegen Gebühr per Post versandt.
Inlandtransport.ch vertreten durch Vector Logistics AG behält sich vor Vorkasse oder Zahlung bei Lieferung zu verlangen.
Inlandtransport.ch vertreten durch Vector Logistics AG verrechnet im Falle von Zahlungsverzögerungen folgende Inkasso-spesen:
1. Mahnung per Email (nach 14 Tagen) Kostenlos
Mahnung per Post (nach 30 Tagen) Mahngebühr CHF 10.00
Mahnung per Einschreiben (nach 40 Tagen) Mahngebühr CHF 20.00

15. Retentionsrecht

inlandtransport.ch resp. Vector Logistics AG ist befugt, Güter als Pfand für den jeweiligen Saldo aus dem gesamten Beförderungsvolumen des Auftraggebers zurückzuhalten. Nach ungenutztem Ablauf einer von der inlandtransport.ch unter Verwertungsandrohung gesetzten Zahlungsfrist darf inlandtransport.ch vertreten durch Vector Logistics AG die betreffenden Güter ohne weitere Formalitäten freihändig bestens verwerten.

16. Offerten

Offerten sind falls nicht anders lautend vereinbart 7 Tage nach Erstellung durch inlandtransport.ch gültig.

17. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für die Beurteilung von Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis gilt der Sitz der Vector Logistics AG: Pratteln.